Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.09.1986

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.04.2008 - 3 B 04.86   

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https://dejure.org/2008,23193
VGH Bayern, 10.04.2008 - 3 B 04.86 (https://dejure.org/2008,23193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2008 - 3 B 04.86 (https://dejure.org/2008,23193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2008 - 3 B 04.86 (https://dejure.org/2008,23193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattung der Stromkosten für einen Treppenlift als notwendige Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Unfallfolgen erleichtern sollenBeamtenrecht; Dienstunfallausgleich; Heilverfahren

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung der Stromkosten für einen Treppenlift als notwendige Versorgung mit einem Hilfsmittel zur Erleichterung der Folgen eines Dienstunfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Übernahme von Stromkosten für den Betrieb eines Treppenlifts durch die Bezirksfinanzdirektion als Folge eines Dienstunfalls; Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Stromkosten außerhalb einer Dienstunfallpauschale nach § 35 Gesetz über die ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 33 Abs. 2; ; HeilvfV § 7; ; SGB V § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 33 Abs. 2; HeilvfV § 7; SGB V § 33
    Besoldung und Versorgung: Beamtenrecht; Dienstunfallausgleich; Heilverfahren; Erstattung der Stromkosten für einen Treppenlift als notwendige Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Unfallfolgen erleichtern sollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2008 - 3 B 04.86
    Der Senat wendet vorliegend diesen vom Bundessozialgericht (Urteil vom 6.2.1997, Az. 3 RK 12/96, BSGE 80, 93) in Anwendung des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V entwickelten Grundsatz auch für den Bereich der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge an.
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/17 R

    Entsorgung von Inkontinenzmaterial auf Kosten der Krankenkasse?

    Der Anspruch erstreckt sich vielmehr grundsätzlich auf all dasjenige, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen, zB auf die Erstausstattung eines Hörgerätes mit Batterien (vgl BSGE 46, 183 = SozR 2200 § 182b Nr. 7; aus dem Bereich der Sozialhilfe BSGE 103, 171 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5; abweichend im Bereich der privaten Krankenversicherung BGH Beschluss vom 13.5.2009 - IV ZR 217/08, juris) , auf die Unterhaltskosten für einen Blindenführhund (BSGE 51, 206, 209 = SozR 2200 § 182b Nr. 19 S 53 f) , die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für einen Elektrorollstuhl (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11) sowie Energiekosten für das Wiederaufladen des Akkus eines Elektrorollstuhls (BSGE 80, 93, Leitsatz und S 95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24, Leitsatz und S 137 f; ebenso für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung BSG SozR 4-2700 § 31 Nr. 1; für das soziale Entschädigungsrecht BSG SozR 3-3100 § 11 Nr. 6; vgl auch aus dem Bereich des Beamtenversorgungsrechts BayVGH Beschluss vom 10.4.2008 - 3 B 04.86, juris ).
  • VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 3 K 1004/15

    Treppenlift keine Dienstunfallfürsorgeleistung

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Erstattung von Stromkosten für einen Treppenlift im Rahmen der Unfallfürsorge zugesprochen hat (B. v. 10.04.2008 - 3 B 04.86 -, Rn. 19 bei juris) ergibt sich aus der Entscheidung nichts für das Begehren des Klägers.

    Diese Leistung beinhaltet auch einen pauschalierten Ersatz solcher Mehraufwendungen, die nicht bereits von § 39 Abs. 1 Nr. 2 HBeamtVG erfasst sind (vgl. Bay. VGH, B. v. 10.04.2008 - 3 B 04.86 -, Rn. 25 bei juris).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1986 - 3 B 4.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3483
BVerwG, 10.09.1986 - 3 B 4.86 (https://dejure.org/1986,3483)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1986 - 3 B 4.86 (https://dejure.org/1986,3483)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1986 - 3 B 4.86 (https://dejure.org/1986,3483)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei bereits hinreichender Klärung der Rechtsfrage - Fehlendes Bedürfnis an der grundsätzlichen Klärung wegen des Auslaufs der Übergangsbestimmung - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.05.1986 - 3 B 54.85

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer grundsätzlich und

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1986 - 3 B 4.86
    Da hier der Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes, nämlich der Volksgesundheit, auf dem Spiel steht, werden durch den vorliegenden Fall auch bei Annahme eines Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl durch Aufstellung subjektiver Zulassungsvoraussetzungen keine grundsätzlich klärungsbedürftigen Rechtsfragen aufgeworfen (vgl. schon BVerfGE 7, 377 f.; s.a. Beschluß vom 27. Mai 1986 - BVerwG 3 B 54.85 -).

    Ein Bedürfnis an der grundsätzlichen Klärung der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage durch das Revisionsgericht besteht im übrigen auch deshalb nicht, weil es sich bei der Übergangsbestimmung der WBO um auslaufendes Recht handelt, das heute kein Arzt mehr für sich in Anspruch nehmen kann (vgl. Beschluß vom 27. Mai 1986 - BVerwG 3 B 54.85 -).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1986 - 3 B 4.86
    Da hier der Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes, nämlich der Volksgesundheit, auf dem Spiel steht, werden durch den vorliegenden Fall auch bei Annahme eines Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl durch Aufstellung subjektiver Zulassungsvoraussetzungen keine grundsätzlich klärungsbedürftigen Rechtsfragen aufgeworfen (vgl. schon BVerfGE 7, 377 f.; s.a. Beschluß vom 27. Mai 1986 - BVerwG 3 B 54.85 -).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1986 - 3 B 4.86
    So ist auch das Bundesverfassungsgericht bei seinen rechtlichen Erwägungen zur Begrenzung der Facharzttätigkeit auf das eigene Fach im Beschluß vom 9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125 ) ersichtlich von einer Berufsausübungsregelung ausgegangen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 13 A 2840/04

    Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" - hier im Falle

    Regelungen über zusätzliche Bezeichnungen eines Arztes sind, da sie die Tätigkeit im Grundsätzlichen nicht tangieren, solche der Berufsausübung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.5.1972 - 1 BvR 518/62 u.a. -, BVerfGE 33, 125, 167; BVerwG, Beschlüsse vom 27.5.1986 - 3 B 54.85 - und vom 10.9.1986 - 3 B 4.86 - zu OVG NRW, Urteil vom 30.10.1985 - 13 A 2573/84 - OVG NRW, Urteile vom 7.9.2001 - 13 A 4252/99 -, juris, und vom 16.11.2000 - 13 A 2267/99 -, MedR 2002, 204.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 13 A 2267/99

    Änderung der Bezeichnung "Arzt für Allgemeinmedizin" in "Facharzt für

    Regelungen über zusätzliche Bezeichnungen eines Arztes sind, da sie die Tätigkeit im Grundsätzlichen nicht tangieren und der "Facharzt" kein besonderer ärztlicher Beruf (i.S.d. Art. 74 Nr. 19 GG) ist, solche der Berufs a u s ü b u n g , vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 u.a. -, a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 1986 - 3 B 54.85 - und vom 10. September 1986 - 3 B 4.86 - zu OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 13 A 2573/84 - Narr, Ärztliches Berufsrecht, Stand: Januar 2000, RdNr. W 6 f.
  • BVerwG, 29.02.1988 - 3 B 87.87

    Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses - Anspruch auf Anerkennung der

    Im übrigen ist die Rechtsgültigkeit entsprechender Vorschriften der Weiterbildungsordnungen für die Ärzte in Bayern und für nordrheinische Ärzte im Hinblick auf das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG vom beschließenden Senat bereits durch seine Entscheidungen vom 27. Mai 1986 - BVerwG 3 B 54.85 - (Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 67) und 10. September 1986 - BVerwG 3 B 4.86 - bejaht worden.
  • BVerwG, 21.11.1988 - 3 B 80.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegungsanforderungen an die so

    Der beschließende Senat hat im übrigen die Rechtsgültigkeit entsprechender Bestimmungen der Weiterbildungsordnungen für Ärzte in Bayern, Rheinland-Pfalz und für nordrheinische Ärzte auch im Hinblick auf das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. die Beschlüsse vom 27. Mai 1986 - BVerwG 3 B 54.85 - , 10. September 1986 - BVerwG 3 B 4.86 - und 29. Februar 1988 - BVerwG 3 B 87.87 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 13 A 4423/00

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arztes auf Anerkennung der Berechtigung zum

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt und bedarf deshalb insoweit nicht mehr der Durchführung eines Berufungsverfahrens, dass Regelungen über zusätzliche Bezeichnungen eines Arztes, da sie die Tätigkeit im Grundsätzlichen nicht tangieren, solche der Berufsausübung sind, vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 u.a. -, BVerfGE 33, 125, 167; BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 1986 - 3 B 54.85 - und vom 10. September 1986 - 3 B 4.86 - zu OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 13 A 2573/84 - OVG NRW, Urteile vom 7. September 2000 - 13 A 4252/99 -, vom 16. November 2000 - 13 A 2267/99 - und vom 2. September 1999 - 13 A 5641/97 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2000 - 13 A 1317/98

    Anerkennung einer im Ausland erworbenen fachzahnärztlichen Ausbildung zum

    Bei Regelungen, die einem (Zahn-)Arzt die Führung weiterer Bezeichnungen neben seiner Berufsbezeichnung zugestehen, handelt es sich um solche der Berufsa u s ü b u n g, vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972, a.a.O., Beschlüsse vom 27. Mai 1986 - 3 B 54/85 - und vom 10. September 1986 - 3 B 4.86 - zu OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 13 A 2573/84 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2001 - 13 A 4252/99
    Regelungen über zusätzliche Bezeichnungen eines Arztes sind, da sie die Tätigkeit im Grundsätzlichen nicht tangieren, solche der Berufsausübung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 u.a. -, BVerfGE 33, 125, 167; BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 1986 - 3 B 54.85 - und vom 10. September 1986 - 3 B 4.86 - zu OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 1985 - 13 A 2573/84 - OVG NRW, Urteile vom 16. November 2000 - 13 A 2267/99 - und vom 2. September 1999 - 13 A 5641/97 -.
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